Rechte der Sterbenden

Ich habe das Recht, bis zum Tod als lebendiger Mensch behandelt zu werden.

Ich habe das Recht, Hoffnung zu bewahren, auch wenn sich die Gründe meines Hoffens verändern, und von Menschen gepflegt und begleitet zu werden, die diese Hoffnung stützen.

Ich habe das Recht, meine Gefühle und Empfindungen, die der nahende Tod in mir auslöst, auf meine Weise auszudrücken.

Ich habe das Recht auf Mitbestimmung bezüglich der mich betreffenden Pflege.

Ich habe das Recht auf die volle Aufmerksamkeit der medizinischen und pflegerischen Möglichkeiten, selbst wenn ich offensichtlich nicht mehr geheilt werden kann.

Ich habe das Recht, nicht einsam sterben zu müssen.

Ich habe das Recht, nicht unnötig leiden zu müssen.

Ich habe das Recht, eine ehrliche Antwort auf meine Fragen zu erhalten.

Ich habe das Recht, nicht getäuscht zu werden.

Ich habe das Recht, dass meine religiösen Gefühle, Riten und Wünsche respektiert werden.

Ich habe das Recht auf den Beistand meiner Familie und Freunde, damit ich den Tod bejahen kann, und auch meine Angehörigen haben das Recht, Hilfe zu erhalten, damit sie meinen Tod besser akzeptieren können.

 

aus dem «Southwestern Michigan Service Education Council» 1975